Nahen Angehörigen steht mitunter ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser muss rechtzeitig geprüft und geltend gemacht werden.

Pflichtteilsrecht

Da grundsätzlich jeder Erblasser über sein Vermögen frei verfügen kann, kann die Situation entstehen, dass Angehörige, die grundsätzlich erbberechtigt wären, von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Dennoch stehen diesen Personen Pflichtteilsansprüche zu. Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Eine wichtige Rolle spielen dabei auch Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod vorgenommen wurden. Hier können mögliche Ergänzungsansprüch entstehen. Pflichtteilsberechtigte haben gegenüber den Erben einen Auskunftsanspruch über den vorhandenen Nachlass.

Kommt es zu Konflikten über Pflichtteilsansprüche, bietet es sich an, die Möglichkeit der Mediation in Anspruch zu nehmen. So kann unter Umständen eine zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung vermieden werden.