Vorsorge darf kein Tabu sein. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, selbst zu regeln, wer Ihre Angelegenheiten betreut und wie im Krankheitsfall verfahren wird.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Kommt es zu einer Lebenssituation, in der eigenes Handeln nicht mehr möglich ist, kann z.B. gerichtliche eine Ihnen fremde Person als Betreuer bestellt werden. Angehörige, Gericht und Ärzte entscheiden dann über Ihre persönlichen und finanziellen Belange.
Durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen.

Vorsorgevollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht kann bestimmt werden, wer für Sie berechtigt sein soll zu handeln, falls Sie hierzu nicht mehr in der Lage sind. Dabei kann die Vollmacht sehr individuell gestaltet werden und festlegen, welche Angelegenheiten wahrgenommen werden dürfen. Besonders für nichteheliche  Lebensgemeinschaften ist die Vollmacht eine gute Möglichkeit, dem Lebenspartner die Interessenwahrnehmung des Vollmachtgebers zu ermöglichen.

Die Vorsorgevollmachten haben weitreichende Folgen und sind umfassend formuliert. Sie sollten sich daher vor jeder Vollmachterteilung klar darüber sein, welche Vollmachten Sie erteilen möchten.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung bietet die Möglichkeit zu bestimmen, wer als Betreuer vom Gericht ausgewählt werden soll. Damit unterscheidet sich die Betreuungsverfügung von der Vorsorgevollnmacht dadurch, dass die von Ihnen bestimmte Person in einem gerichtlichen Verfahren als Betreuer bestellt wird und als bestellter Betreuer der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

Mit der Betreuungsverfügung kann auch die Art und Weise Ihrer Pflege festgelegt werden.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, zu entscheiden und festzulegen, welche Behandlungsmethoden von Ärztenvorgenommen werden dürfen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Die Verfügung enthält z.B. Regelungen zu lebensverlängernden Maßnahmen uä für z.B. den Fall eines nicht mehr aufschiebbaren Sterbeprozesses.

Da mit einer Patienverfügung weitreichende Folgen verbunden sind, ist  bei der Verfassung besondere Sorgfalt notwendig. Wichtigt ist, dass die Formulierungen klar verständlich und eindeutig sind, damit die gewünschten Vorstellungen auch umgesetzt werden.