Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ansprüche zu verlieren.

Erbauseinandersetzung

Wenn der Verstorbene mehrere Erben hinterlassen hat, so kommt es zu einer Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, dass jedem der Erben ein entsprechender Anteil an der Erbmassen zusteht. Die Erben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen bis die Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Die Auflösung der Erbengemeinschaft kann jederzeit von jedem Erben verlangt werden, es sei denn, durch Testament ist etwas anderes bestimmt.  Sie erfolgt allerdings nur mit der Zustimmung aller Erben.

Kann keine Einigung erzielt werden, so muss eine gerichtliche Auseinandersetzung stattfinden. Hierbei ist frühzeitige Beratung von großem Vorteil. Es ist dringend zu raten bereits im Vorfeld durch klare Verfügungen und Testamente Streitereien unter den Erben zu vermeiden.

Kommt es zu Unstimmigkeiten unter den Erben, bietet es sich an,  die Möglichkeit der Mediation in Anspruch zu nehmen. So kann unter Umnständen eine zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung vermieden werden.