Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte lediger Väter
Mit seinem Urteil vom 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung für die unverheirateten Väter in Deutschland gefällt.
Die jetzige Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern stelle einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot dar. Väter hätten einen Anspruch auf eine gerechtere Verteilung des Sorgerechts.
Bisher war es so, dass unverheiratete Väter das Sorgerecht für Kinder nur mit Zustimmung der Mutter bekamen. Nun aber ist der Gesetzgeber gehalten, dieses Urteil umzusetzen. (AJ)
Umfang des Betreuungsunterhalts
Wenn eine Mutter während der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes vollschichtig tätig ist, steht das dem Anspruch auf Betreuungsunterhalt gem. § 1615 l BGB grundsätzlich nicht entgegen. Der Unterhaltsbedarf der betreuenden Mutter ist nach den Einkünften zu bemessen, die sie aufgrund ihrer vollschichtigen Tätigkeit unmittelbar vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Erwerbseinkünfte, die im Unterhaltszeitraum erzielt wurden, sind in vollem Umfang bedarfsdeckend anzurechnen, auch wenn sie auf überobligatorischer Tätigkeit beruhen.
OLG Brandenburg, Az 10 UF 63/09
