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	<title>Rechtsanwältin Anke Jonna Jovy</title>
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	<description>Familienrecht, Erbrecht, Mediation</description>
	<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 15:26:28 +0000</pubDate>
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		<title>Aktuelles</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 16:23:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ankejj</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Barunterhaltspflichtige Elternteil ist bei der Bemessung des Betreungsunterhalts heranzuziehen 
In seiner Entscheidung vom 01.06.2011 stellt der Bundesgerichtshof noch einmal klar, dass das Abstellen auf ein Altersphasenmodell bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
Zudem führt er aus, auch der barunterhaltspflichtige Elternteil für die Betreuung des gemeinsamen Kindes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><span>Barunterhaltspflichtige Elternteil ist bei der Bemessung des Betreungsunterhalts heranzuziehen </span></h2>
<p><span>In seiner Entscheidung vom 01.06.2011 stellt der Bundesgerichtshof noch einmal klar, dass das Abstellen auf ein Altersphasenmodell bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird.<br />
Zudem führt er aus, auch der barunterhaltspflichtige Elternteil für die Betreuung des gemeinsamen Kindes in Betracht zu ziehen ist. Voraussetzung ist, dass dieser die Betreuung ernsthaft und verlässlich anbietet. Dabei müssen allerdings rein unterhaltsrechtliche Erwägungen hinter dem Kindeswohl zurücktreten.<br />
(BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09)</span></p>
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		<title></title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 16:22:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ankejj</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte unverheirateter Väter
Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><span>Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte unverheirateter Väter</span></h2>
<p><span>Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.  (BverfG - 1 BvR 420/09 -)</span></p>
<h2>Herabsetzung des Unterhalts bei neuer Ehe</h2>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 18.11.2009 entschieden, dass der Ehemann von seiner geschiedenen Ehefrau die Herabsetzung des Unterhalts dann verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nun auch der neuen Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig ist. Dabei bestimmt sich die Frage, in welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.</p>
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		<title></title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 16:22:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ankejj</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte lediger Väter
Mit seinem Urteil vom 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung für die unverheirateten Väter in Deutschland gefällt.
Die jetzige Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern stelle einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot dar. Väter hätten einen Anspruch auf eine gerechtere Verteilung des Sorgerechts.
Bisher war es so, dass unverheiratete Väter das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte lediger Väter</h2>
<p>Mit seinem Urteil vom 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung für die unverheirateten Väter in Deutschland gefällt.<br />
Die jetzige Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern stelle einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot dar. Väter hätten einen Anspruch auf eine gerechtere Verteilung des Sorgerechts.</p>
<p>Bisher war es so, dass unverheiratete Väter das Sorgerecht für Kinder nur mit Zustimmung der Mutter bekamen. Nun aber ist der Gesetzgeber gehalten, dieses Urteil umzusetzen. (AJ)</p>
]]></content:encoded>
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		<title></title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 16:21:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ankejj</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Umfang des Betreuungsunterhalts
Wenn eine Mutter während der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes vollschichtig tätig ist, steht das dem Anspruch auf Betreuungsunterhalt gem. § 1615 l BGB grundsätzlich nicht entgegen. Der Unterhaltsbedarf der betreuenden Mutter ist nach den Einkünften zu bemessen, die sie aufgrund ihrer vollschichtigen Tätigkeit unmittelbar vor der Geburt des Kindes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Umfang des Betreuungsunterhalts</h2>
<p>Wenn eine Mutter während der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes vollschichtig tätig ist, steht das dem Anspruch auf Betreuungsunterhalt gem. § 1615 l BGB grundsätzlich nicht entgegen. Der Unterhaltsbedarf der betreuenden Mutter ist nach den Einkünften zu bemessen, die sie aufgrund ihrer vollschichtigen Tätigkeit unmittelbar vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Erwerbseinkünfte, die im Unterhaltszeitraum erzielt wurden, sind in vollem Umfang bedarfsdeckend anzurechnen, auch wenn sie auf überobligatorischer Tätigkeit beruhen.<br />
OLG Brandenburg, Az 10 UF 63/09</p>
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		<title></title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 16:15:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ankejj</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern
Das OLG Köln hat in seinem Beschluss vom 29.01.2010 entschieden, dass ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner der  Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern nur dann genügt, wenn er monatlich mindestens 20 Bewerbungsschreiben verfasst. Zudem muss er sich unter Umständen auch unterhalb seines Ausbildungsniveaus bewerben, wenn keine Aussicht besteht, in seinem erlernten, qualifizierten Beruf eine Anstellung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><span>Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern</span></h2>
<p>Das OLG Köln hat in seinem Beschluss vom 29.01.2010 entschieden, dass ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner der  Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern nur dann genügt, wenn er monatlich mindestens 20 Bewerbungsschreiben verfasst. Zudem muss er sich unter Umständen auch unterhalb seines Ausbildungsniveaus bewerben, wenn keine Aussicht besteht, in seinem erlernten, qualifizierten Beruf eine Anstellung zu erlangen, so muss er .<br />
OLG Köln, Beschluss vom 29.1.2010</p>
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		<title></title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 16:12:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ankejj</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater
Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so kann der Vater des Kindes insoweit die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts kann er Beschwerde einlegen.
BGH, Beschl. v. 16.06.2010 - XII ZB 35/10

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><span>Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater</span></h2>
<p><span>Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so kann der Vater des Kindes insoweit die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts kann er Beschwerde einlegen.<br />
BGH, Beschl. v. 16.06.2010 - XII ZB 35/10<br />
</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Kompetente Beratung . Persönliche Betreuung . Umfassender Service</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 13:31:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie suchen eine Rechtsanwältin, die Sie kompetent berät, dabei Ihre persönlichen Interessen berücksichtigt und mit Ihnen zusammen ein effektives und somit auch kostensparendes Ergebnis erarbeitet.
Sie suchen eine Mediatorin, die Ihnen den Rahmen bietet, eine ergebnisorientierte und dadurch zeitnahe Lösung Ihres Konflikts  zu erarbeiten.
Durch meine Spezialisierung auf die Bereiche Familienrecht und Erbrecht und meine Ausbildung als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie suchen eine <strong>Rechtsanwältin</strong>, die Sie <strong>kompetent berät</strong>, dabei Ihre <strong>persönlichen Interessen</strong> berücksichtigt und mit Ihnen zusammen ein <strong>effektives</strong> und somit auch <strong>kostensparendes Ergebnis</strong> erarbeitet.</p>
<p>Sie suchen eine <strong>Mediatorin</strong>, die Ihnen den Rahmen bietet, eine <strong>ergebnisorientierte</strong> und dadurch <strong>zeitnahe Lösung</strong> Ihres Konflikts  zu erarbeiten.</p>
<p>Durch meine <strong>Spezialisierung</strong> auf die Bereiche<strong> Familienrecht</strong> und <strong>Erbrecht</strong> und meine Ausbildung als <strong>Mediatorin </strong>können Sie sicher sein, die stets aktuell richtige Beratung und eine individuelle Betreuung zu erhalten. <span style="font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;"> </span></p>
<p>Daher arbeite ich bei Bedarf mit Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten aus anderen Fachgebieten zusammen.</p>
<h2>&#8230; <a href="http://kanzleijovy.de/zur-person">zur Person</a></h2>
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