Wenn es um Fragen des Familienrechts geht, stehen Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Wünsche im Vordergrund.

 

Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie bei der Gestaltung und Überprüfung des Ehevertrages/Lebenspartnerschaftsvertrages und der vertraglichen Gestaltung der nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der  Scheidung begleite ich Sie durch das persönliche Gespräch, suche und präsentieren Lösungen von Konflikten mit dem Partner und Behörden, erstelle Scheidungsfolgenvereinbarungen und begleite Sie auf diese Weise professionell und seriös in einen neuen Lebensabschnitt.

Dabei ist mir wichtig, sie in dieser von Emotionen geprägten Zeit fachmännisch zu unterstützen um bereits vor der Trennung Fehler zu vermeiden. Gleiches gilt selbstverständlich für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei auf der Darstellung  von Lösungen, die nicht in einem jahrelangen Rechtsstreit enden.
Ich bin dabei spezialisiert auf Fragestellungen aus folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen
  • Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Beratung nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Ehegattenunterhalt / Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerechtsregelungen