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Barunterhaltspflichtige Elternteil ist bei der Bemessung des Betreungsunterhalts heranzuziehen
In seiner Entscheidung vom 01.06.2011 stellt der Bundesgerichtshof noch einmal klar, dass das Abstellen auf ein Altersphasenmodell bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
Zudem führt er aus, auch der barunterhaltspflichtige Elternteil für die Betreuung des gemeinsamen Kindes in Betracht zu ziehen ist. Voraussetzung ist, dass dieser die Betreuung ernsthaft und verlässlich anbietet. Dabei müssen allerdings rein unterhaltsrechtliche Erwägungen hinter dem Kindeswohl zurücktreten.
(BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09)
