Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte unverheirateter Väter
Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen. (BverfG - 1 BvR 420/09 -)
Herabsetzung des Unterhalts bei neuer Ehe
Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 18.11.2009 entschieden, dass der Ehemann von seiner geschiedenen Ehefrau die Herabsetzung des Unterhalts dann verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nun auch der neuen Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig ist. Dabei bestimmt sich die Frage, in welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.
